Verkaufs- und Lieferbedingungen
Gültig ab 01.01.2026
Bedingungen
Zur Gültigkeit und Form des Dokuments:
Dieses Dokument stellt die geltenden Verkaufs- und Lieferbedingungen von PlugPay für Nutzer und Anlageneigentümer dar und fungiert als die vollständige vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien. Es wird kein gesonderter unterzeichneter Vertrag erstellt, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Das Dokument ist auf Anfrage im PDF-Format verfügbar und wird stets mit dem Datum versehen, an dem die Bedingungen in Kraft getreten sind.
Für Nutzer
100.1Geltungsbereich
Der Nutzer akzeptiert die Bedingungen, indem er den Ladevorgang in Anspruch nimmt.
100.2Nutzertypen
100.2.1 Drop-in-Nutzer: Der Nutzer verbindet das Fahrzeug mit dem Ladepunkt, findet den Ladepunkt über plugpay.no und einen vierstelligen Code oder durch Scannen des QR-Codes an der Ladestation. Der Nutzer sieht die Preisstruktur, akzeptiert die Bedingungen und wählt „Ladevorgang starten“. Ein im Voraus festgelegter Betrag wird bei NETS oder Vipps reserviert. Nach Beendigung des Ladevorgangs werden die tatsächlichen Kosten abgebucht.
100.2.2 Festnutzer: Der Nutzer verbindet das Fahrzeug mit dem Ladepunkt und startet den Ladevorgang über die Ladekarte (RFID), das Nutzerportal oder die App. Die Preisstruktur wird im Nutzerportal angezeigt.
100.3Zahlung und Rechnungsstellung:
100.3.1 Zahlungsmethoden
Drop-in-Nutzer zahlen sofort per Bankkarte (Visa, Mastercard, AMEX) oder Vipps.
Festnutzern wird per EHF, eFaktura, PDF an die registrierte E-Mail-Adresse oder per Brief auf dem Postweg eine Rechnung gestellt.
100.3.2 Zahlungsfrist und Mahnung
Die Standardzahlungsfrist beträgt 14 Tage, in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften. PlugPay kann bei gesonderter Vereinbarung eine längere Frist anbieten. Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen und Gebühren gemäß dem Gesetz über Zahlungsverzug (lov om forsinket betaling) an. Bei Vertragsverletzung wird der Zugang deaktiviert, und es fallen Gebühren für die Sperrung sowie eine etwaige Wiederfreischaltung an. Rechnung, Mahnung und Inkasso werden von Dritten abgewickelt.
100.3.3 Ladekarte und Missbrauch
Der Nutzer ist dafür verantwortlich, die Ladekarte sicher aufzubewahren. Wird die Karte verloren oder besteht Missbrauchsverdacht, muss die Karte im Nutzerportal gelöscht werden.
100.4Verantwortung des Nutzers
100.4.1 Sichtkontrolle und Ladevoraussetzungen
Der Nutzer hat die Ladestation vor dem Anschließen zu kontrollieren und Schäden an PlugPay zu melden. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, dass das Fahrzeug ladefähig ist und dass der Ladevorgang korrekt gestartet und beendet wird.
100.4.2 Berechnungsgrundlage und Messgenauigkeit
Bei kWh-basierter Abrechnung wird der im Ladepunkt integrierte Stromzähler mit einer Genauigkeit von ±1 % verwendet.
100.5Verantwortung des Anbieters
100.5.1 Drittleistungen und Fehler
PlugPay ist auf Daten von Drittanbietern angewiesen (Ladesystem, Netz, Strom, Internet). PlugPay haftet nicht für Fehler in Drittleistungen, wird Fehler jedoch melden und bei der Koordinierung unterstützen. Die technische und wirtschaftliche Verantwortung für die Fehlerbehebung liegt beim Dritten.
100.6Preise und Zusatzleistungen
100.6.1 Standardpreise
- Drop-in: 15 % Aufschlag auf den Preis des Anlageneigentümers + Startkosten für die Vipps- oder Kartentransaktion.
- Festnutzer: 69,- NOK pro Monat.
100.6.2 Alternative Modelle und Zusatzleistungen
PlugPay kann alternative Preisstrukturen anbieten. Preise für Zusatzleistungen werden bei der Bestellung in der App/im Portal angezeigt.
100.7Kommunikation und Newsletter
100.7.1 Einwilligung in den Newsletter
Mit der Annahme der Bedingungen willigt der Nutzer ein, Newsletter-E-Mails von PlugPay zu erhalten. Die Abmeldung kann über den Link in der E-Mail erfolgen.
100.8Änderungen und Benachrichtigung
Streitigkeiten zwischen Nutzer und PlugPay sind nach Möglichkeit einvernehmlich beizulegen.
100.8.1 Benachrichtigungskanäle
Änderungen werden im Nutzerportal und auf der Website bekannt gegeben.
100.8.2 Benachrichtigungsfrist und Ansprechpartner
PlugPay benachrichtigt mit einer Frist von mindestens 30 Tagen und ist bei wesentlichen Änderungen um eine Frist von 3 Monaten bemüht. Bei Wohnungsbaugenossenschaften wird auch der registrierte Ansprechpartner direkt benachrichtigt.
100.8.3 Streitbeilegung
Streitigkeiten sind nach Möglichkeit einvernehmlich beizulegen.
Für Anlageneigentümer
0.Allgemeines:
Der Vertreter des Anlageneigentümers muss diese Bedingungen akzeptieren, bevor das System in Betrieb genommen werden kann.
1.Allgemeine Bestimmungen
1.1 Geltungsbereich
PlugPay bietet eine Dienstleistung im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Zahlungslösung für die Ladeanlage des Kunden an. Mit der Inbetriebnahme des Systems akzeptiert der Kunde diese Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Die Dienstleistung umfasst:
- Zahlungslösung sowohl für Drop-in-Nutzer als auch für Festnutzer. Preis und Preismodell werden vom Anlageneigentümer festgelegt.
- Kontrollzentrum, das den Betrieb überwacht, Fehlermeldungen bearbeitet, Fernhilfe anbietet und den Nutzern kostenlosen Support gewährt.
- Betrieb und Wartung: Bei Fehlern, die von der Garantie abgedeckt sind, sendet PlugPay eine Reklamationsanfrage an den Lieferanten der Ladeanlage. Bei Fehlern, die nicht von der Garantie abgedeckt sind, bietet PlugPay über sein Partnernetzwerk einen Festpreis für die Instandsetzung an. Der Kunde kann auch einen eigenen Elektriker beauftragen.
Garantie: Ladestationen und zugehörige Geräte werden mit 5 Jahren Garantie geliefert, sofern nicht anders angegeben. Die Garantie deckt Produktions- und Funktionsfehler bei normalem Gebrauch ab. Fehler, die auf äußere Einwirkung, unsachgemäßen Gebrauch oder mangelnde Wartung zurückzuführen sind, werden nicht abgedeckt.
1.2 Änderungen
Es steht dem Kunden frei, eine Änderungsvereinbarung zu verlangen, und es steht dem Anbieter frei, infolge der Änderung Anpassungen des Entgelts zu fordern.
PlugPay behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern, um sie an den Betrieb und/oder den Markt anzupassen. Der Anlageneigentümer ist über Änderungen der Bedingungen mit einer Frist von 30 Tagen im Nutzerportal und auf der Website zu informieren. Die Bedingungen sind stets mit dem Datum zu versehen, an dem sie in Kraft getreten sind.
2.Übergeordnete Verantwortung der Parteien
2.1 Verantwortung des Anbieters für die Dienstleistung
Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass die erbrachte Dienstleistung diesen Bedingungen entspricht.
2.2 Verantwortung des Anbieters für Drittleistungen
Der Anbieter ist auf Daten von Drittanbietern angewiesen (Ladesystemlieferant, Netzbetreiber, Stromlieferant, Internetanbieter usw.), um den Stromverbrauch abrechnen und den Betriebsstatus überwachen zu können. Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden nicht für Fehler in der Drittleistung.
Klarstellung:
Bei Fehlern in Drittleistungen, einschließlich Netzwerkfehlern, die die gesamte Ladeanlage betreffen (z. B. Ausfall des Routers oder der Leitung), ist der Anbieter verpflichtet, den Fehler dem zuständigen Dritten zu melden und den Vorgang weiterzuverfolgen. Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Fehlersuche und Koordinierung, jedoch trägt der jeweilige Drittanbieter die technische und wirtschaftliche Verantwortung für die Fehlerbehebung.
2.3 Verantwortung des Kunden
Der Kunde hat die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass PlugPay seine Verpflichtungen erfüllen kann.
Dies umfasst:
- Wartung: Der Kunde ist verantwortlich für die Sichtprüfung der Ladeanlage, die Reinigung bei Bedarf sowie die Kontrolle von Anschlüssen und Sicherungen.
- Periodische Kontrolle: Der Kunde muss eine elektrische Kontrolle der Anlage durch einen zertifizierten Elektriker gemäß den Anforderungen der örtlichen Elektroaufsicht sicherstellen. Eine Kontrolle wird alle 5 Jahre empfohlen, bei hoher Belastung auch häufiger.
- Stromzähler: Bei Übertragung des Stromzählers an PlugPay wird PlugPay bei einer Kontrolle von der Elektroaufsicht kontaktiert. Der Kunde bleibt dennoch verantwortlich, anwesend zu sein und etwaige Abweichungen zu beheben.
- Fehlerbehebung: Bei Fehlern, die nicht von der Garantie abgedeckt sind, kann PlugPay einen Festpreis für die Instandsetzung anbieten. Der Festpreis umfasst Arbeit, Transport und notwendiges Material. Der Kunde erhält das Preisangebot vor der Instandsetzung und kann sich für einen eigenen Elektriker entscheiden.
2.4 Vorübergehende Unterbrechung des Ladevorgangs bei Systemwartung
PlugPay behält sich das Recht vor, notwendige technische Maßnahmen durchzuführen, die zu einer vorübergehenden Unterbrechung des Ladevorgangs führen können. Dies kann insbesondere, aber nicht ausschließlich, Software-Updates, Systemoptimierungen oder andere betriebsbedingte Anpassungen umfassen. Solche Maßnahmen sind in der Regel von kurzer Dauer und werden unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Nutzer und der Verfügbarkeit der Ladeanlage durchgeführt.
3.Einrichtung und Durchführung der Dienstleistung
3.1 Plan für die Einrichtungsphase
3.1.1 Zugang zum Eigentümerportal
Mit der Annahme dieser Bedingungen erhält der Kunde Zugang zu unserem Eigentümerportal, das zur Preisfestsetzung und zur Einladung von Nutzern verwendet wird. Der Kunde muss die erforderlichen Informationen im Eigentümerportal eintragen, bevor die Dienstleistung aktiviert wird. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Registrierung der Ladeanlage, Nutzerinformationen und Preisfestsetzungsmodelle.
3.1.2 Spot mit Stromvertrag und Messpunkt-ID
Bei Wahl des Preismodells Spot mit Stromvertrag und korrekter Eingabe der Messpunkt-ID willigt der Kunde in die Übertragung des Stromzählers an den Stromlieferanten von PlugPay ein. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt eingetragen sind.
3.1.3 Verantwortung für Kosten bei fehlendem Ladeverbrauch
In Fällen, in denen der Stromzähler an PlugPay übertragen wurde und in einem Abrechnungszeitraum kein Ladeverbrauch an der betreffenden Ladeanlage stattgefunden hat, ist der Anlageneigentümer für die festen Kosten im Zusammenhang mit dem Messpunkt verantwortlich. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, Netzentgelt und Standby-Stromverbrauch.
Eingeladene Nutzer melden sich im Nutzerportal an, um die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.
Entgelt und Zahlungsbedingungen
4.1Entgelt
Die Dienstleistung des Anbieters wird von den Nutzern auf folgende Weise bezahlt:
- Drop-in: Nutzer müssen einen Aufschlag von 15 % auf den vom Anlageneigentümer gewählten Preis zahlen.
- Festnutzer: Aktive Nutzer müssen einen monatlichen Servicevertrag in Höhe von 69,- NOK zahlen.
4.2 Zeitpunkt der Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Abrechnung gegenüber dem Eigentümer der Ladeanlage (dem Kunden): Die Abrechnung gegenüber dem Anlageneigentümer erfolgt einmal monatlich. Dies gilt nicht für Genossenschaftsmodelle ohne Aufschlag auf den Strompreis.
Rechnungsstellungsmethoden (Standard): Der Anbieter sendet EHF/eFaktura, sofern der Nutzer dies eingerichtet hat. Andernfalls wird die Rechnung als PDF an die E-Mail-Adresse des Nutzers gesendet.
Verwaltungskosten: Bei Ausstellung einer Gutschrift auf das Konto des Anlageneigentümers oder bei der Durchfakturierung anderer Lasten als E-Auto-Laden wird eine Verwaltungsgebühr von 59,- NOK exkl. MwSt. pro Rechnung/Gutschrift hinzugefügt.
4.4 Zahlungsverzug
Das Risiko des Forderungsausfalls liegt beim Anbieter und darf nicht an den Kunden weitergegeben werden.
4.5 Preisänderungen
PlugPay behält sich das Recht vor, Preise für Serviceverträge und Zusatzleistungen mit einer Frist von mindestens 30 Tagen anzupassen.
Klarstellung:
Bei Preisanpassungen, die den Anlageneigentümer direkt betreffen, ist PlugPay bestrebt, mit einer Frist von 3 Monaten zu benachrichtigen. Wird die Preisanpassung mit einer kürzeren Frist als 3 Monaten angekündigt, hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zu kündigen, gerechnet ab dem Datum des Erhalts der Benachrichtigung über die Preisänderung. Dies gilt unabhängig davon, wie lange der Vertrag bereits aktiv ist.
4.6 Preisanpassungsgarantie für das Abonnement
PlugPay bietet eine Preisanpassungsgarantie auf die Abonnementskosten für Festnutzer (Standardpreis 69,- NOK pro Monat), sofern der Anlageneigentümer ein besseres Angebot eines anderen Ladebetreibers nachweist.
Es gelten die folgenden Bedingungen:
Geltungsbereich:
Die Preisanpassung gilt nur für die Abonnementskosten der Festnutzer, die der betreffenden Ladeanlage zugeordnet sind.
Initiative und Nachweis:
Es obliegt dem Anlageneigentümer, eine schriftliche Anfrage an PlugPay zu senden und das alternative Angebot nachzuweisen. Der Nachweis muss den geltenden Preis ausweisen und von einem vergleichbaren Anbieter mit entsprechendem Leistungsumfang stammen.
Vergleichbarkeit: Das Angebot, mit dem verglichen wird, muss die Verwaltung von Ladeanlagen und das Abonnement für Festnutzer betreffen und für dasselbe geografische Gebiet relevant sein.
Inkrafttreten und Dauer: Die Preisanpassung gilt nur für die Zukunft ab dem Datum, an dem PlugPay die Anfrage bestätigt. Der Rabatt gilt automatisch für alle aktiven Nutzer, die der betreffenden Ladeanlage zugeordnet sind, ab dem nächsten Abrechnungszeitraum. Die Preisanpassung gilt ab dem Datum, an dem PlugPay die Anfrage bestätigt, und läuft 12 Monate. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss der Anlageneigentümer nachweisen, dass das alternative Angebot weiterhin gilt, um die Preisanpassung aufrechtzuerhalten.
Einschränkungen: Die Preisanpassung gilt nicht für Aktionspreise, zeitlich begrenzte Einführungsangebote oder Preise, die eine Mitgliedschaft in externen Vorteilsprogrammen voraussetzen.
5Laufzeit und Beendigung
5.1 Laufzeit
Der Vertrag gilt für 3 (drei) Jahre, gerechnet ab dem Lieferdatum, und verlängert sich danach automatisch um jeweils 1 (ein) Jahr, sofern er nicht gekündigt wird.
Klarstellung:
Es steht dem Kunden frei, den Vertrag mit einer Frist von 3 (drei) Monaten zu kündigen, auch innerhalb der ersten 3 Jahre. Bei einer Preisanpassung mit einer kürzeren Ankündigungsfrist als 3 Monaten gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 1 Monat, vgl. Punkt 4.5.
5.2 Beendigung und Übertragung bei Anbieterwechsel
Bei Kündigung, Stornierung oder Aufhebung des Vertrags gilt ein Beendigungszeitraum vom Datum der Benachrichtigung bis zum Ende des Vertrags.
PlugPay verpflichtet sich, den Kunden bis zu 30 (dreißig) Kalendertage nach Einrichtung der Dienstleistung beim neuen Anbieter oder beim Kunden selbst zu unterstützen.
Klarstellung:
Bei einem Anbieterwechsel ermöglicht PlugPay die Übertragung von:
- Zugängen zum Verwaltungsportal.
- Etwaigen zugehörigen Abonnements (z. B. Internetanschluss).
- Nutzerhistorie und Ladeverbrauch, soweit technisch möglich.
- Technischen Integrationen und Messpunktdaten, sofern diese an PlugPay übertragen wurden.
PlugPay unterstützt bei der Koordinierung und der technischen Hilfe, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
6.Personenbezogene Daten
PlugPay wird personenbezogene Daten speichern müssen. Diese werden im Buchhaltungssystem gespeichert, um die Dienstleistung erbringen zu können. Das Buchhaltungssystem ist ausschließlich auf einem externen Server mit hoher Sicherheit installiert. Personenbezogene Daten dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden als zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung.
6.1 Verarbeitung bei Anbieterwechsel
Bei Kündigung oder Anbieterwechsel unterstützt PlugPay bei der Übertragung der erforderlichen Daten und Zugänge. Personenbezogene Daten, die in den Systemen von PlugPay gespeichert sind, werden gemäß der geltenden Gesetzgebung und dem Auftragsverarbeitungsvertrag gelöscht. PlugPay wird keine Kopien personenbezogener Daten aufbewahren, sofern dies nicht durch das Buchführungsgesetz (regnskapsloven) oder andere relevante Gesetzgebung vorgeschrieben ist. Der Kunde kann eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass die Löschung durchgeführt wurde.
6.2 Speicherdauer nach Beendigung des Kundenverhältnisses
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es zur Erfüllung des Verarbeitungszwecks erforderlich ist oder wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach Beendigung des Kundenverhältnisses werden personenbezogene Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern nicht durch das Buchführungsgesetz (regnskapsloven) oder behördliche Anforderungen anderes vorgeschrieben ist.
6.3 Vollständige Datenschutzerklärung
Lesen Sie unsere vollständige Datenschutzerklärung über diesen Link: https://www.plugpay.no/personvern
7.Support
PlugPay bietet den Nutzern und Anlageneigentümern der Anlage kostenlosen Support.
Nutzersupport:
Nutzer können PlugPay per E-Mail an post@plugpay.no, über das Supportportal oder über die an der Ladestation angebrachte Telefonnummer (40603900) kontaktieren. Der Support ist rund um die Uhr (24/7) verfügbar, und PlugPay unterstützt bei der Fehlersuche, dem manuellen Start des Ladevorgangs bei Bedarf sowie der Anleitung bei technischen Problemen.
Technischer Fehler an der Anlage:
Bei technischen Fehlern, die die gesamte Ladeanlage betreffen, unterstützt PlugPay mit:
- Fehlermeldung und Koordinierung gegenüber dem zuständigen Dritten (z. B. Ladelieferant, Netzbetreiber).
- Fernhilfe und Statusaktualisierungen über das Kontrollzentrum und die Website.
- Bei Bedarf Nachverfolgung mit physischer Instandsetzung über einen PlugPay-Partner oder den eigenen Elektriker des Kunden.
Service Level Agreement (SLA):
PlugPay hat kein Standard-SLA mit garantierter Reaktionszeit für alle Kunden, ist jedoch bestrebt, Anfragen innerhalb kurzer Zeit zu beantworten. Für einzelne Verträge können eigene SLAs bestehen. Der Kunde kann PlugPay kontaktieren, um bei Bedarf spezifische Reaktionszeiten zu vereinbaren.